FA-32, 24. Juli 2021, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Botschafter Tanju Bilgiç, auf eine Frage zum Beschluss des UNESCO-Welterbekomitees über die „Historischen Bereiche von Istanbul“, der während der Erweiterten 44. Sitzung angenommen wurde

Republik Türkiye Außenministerium 24.07.2021

Die Große Hagia Sophia Moschee und die Chora-Moschee, die Bestandteile des Weltkulturerbes "Historische Bereiche von Istanbul" sind, wurden auf Beschluss des türkischen Staatsrates nach einem juristischen Verfahren als Moschee wiederhergestellt. Die Hagia Sophia und die Chora sind Eigentum der Republik Türkei, die in Bezug auf den historischen, kulturellen und spirituellen Wert sorgfältig aufbewahrt werden.

Die Nutzungsfunktion der Hagia Sophia und der Chora bezieht sich ausschließlich auf die Hoheitsrechte der Türkei. Da die Hagia Sophia, die vor einem Jahr für den Gottesdienst geöffnet wurde, in der Stiftungsurkunde als Moschee eingetragen wurde, ist ihr Funktionieren dementsprechend nur ein Akt der Wiederherstellung und Ausübung von Hoheitsrechten.

Von Beginn des Wiederherstellungsprozesses stand die Türkei in offener und ununterbrochener Kommunikation und Kooperation mit dem UNESCO-Welterbezentrum. Die beiden Besuche der UNESCO-Beratungsmission in Istanbul auf Einladung der Türkei zeigen deutlich unseren konstruktiven und transparenten Ansatz, der sich auch in den Berichten der Beratungsmission widerspiegelt.

Die laufenden Restaurierungsprogramme und andere Ausführungen an beiden Denkmälern haben keine negativen Auswirkungen im Sinne der UNESCO-Standards, im Gegenteil, sie zielen darauf ab, die Authentizität und die Integrität des Objekts zu schützen, wie es die UNESCO-Missionen von 2019, 2020 und 2021 bestätigen.

Wir sind erstaunt über den Beschluss, der während der erweiterten 44. Sitzung des Welterbekomitees, in dem die Türkei derzeit ein Beobachterstaat ist, angenommen wurde, der Ausdrücke enthält, die den Berichten der Beratungsmission und der tatsächlichen Lage dieser Denkmäler widersprechen.

Die Türkei distanziert sich von den relevanten Artikeln des Beschlusses über die "Historischen Bereiche von Istanbul" aufgrund von voreingenommenen, unfairen und mit politischen Absichten vorbereiteten Ausdrücken, die mit den Ausführungen, der faktischen Lage und den Berichten der Beratungsmission nicht vereinbar sind. Eine diesbezügliche Erklärung wurde von unserer Delegation während der Sitzung abgegeben, die im Kurzprotokoll der Sitzung wiedergegeben wird.

Im vollen Bewusstsein ihrer Rechte, Vorrechte und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Gütern auf der UNESCO-Welterbeliste wird die Türkei ihre sorgfältigen und strengen Bemühungen zur Erhaltung ihrer Stätten im Rahmen unserer Verpflichtungen gegenüber der Welterbekonvention von 1972, der sie seit 1983 als Vertragsstaat angehört, fortsetzen.