REISEPASS UND VISUM
Visaanträge können bei den Generalkonsulaten der Republik Türkei in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.
DEVISENBESTIMMUNGEN
Ein- und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische Währungen dürfen in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis für die türkische Währung beschränkt sich auf eine Summe im Wert von 5000 USD, eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.
Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rücktausch von TL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
ZOLLBESTIMMUNGEN BEI DER EINREISE
Kleidung und Reiseutensilien
Kleidung, die der Reisende unterwegs und in seinem Urlaub benötigt
Verbrauchs- und Gebrauchsartikel, die der Reisende unterwegs und in seinem Urlaub benötigt
Elektronische Geräte
1 LCD/Plasma Farbfernseher mit max. 55 cm Bildschirmdiagonale
Pocket PC mit Mobilfunk, TV, Musik und Video Eigenschaften oder 1 Mobilfunkgerät (in einem Kalenderjahr)
1 Kamera/Digitalkamera und 10 neue Kassetten/Filme
Digital oder mechanischer Fotoapparat mit Speicherkarte oder 5 Filme
GPS-Gerät
1 Diaprojektor
1 Laptop oder PC mit Zubehör und Teile (inkl. USB Speicher, Hard Disk)
1 Tragbares Radio oder Kassetten-Radio
Konsolen & Video-Spiele (wie z.B. Play Station)
Jeweils höchstens 10 Stück an Schallplatten, Musikkassetten, CD oder DVD
Walkie Talkie (1 Paar)
Musikinstrumente
Je 1 tragbares Musikinstrument pro Person
Sportausrüstung und Spiele
1 Campingzelt mit zwei Trennbereichen
1 Tauchanzug
1 Schlauchboot (ohne Motor)
1 Surfbrett mit Segel
1 Paar Schwimmflossen
1 Tennisschläger und 3 Tennisbälle
Golfausrüstung
Sportgeräte und Sportbekleidung zum eigenen Gebrauch (wie z. B. Fallschirm und Skiausrüstung, außer Sportgeräte mit Motorantrieb, wie z. B. Jetski)
Je 1 Schachspiel, 1 Damespiel und 1 Backgammon
5 Spielkarten
Medizinische Geräte
Krankenbett und Rollstuhl für kranke
Medikamente zum eigenen Gebrauch
Gas Maske und ähnliche Schutzkleidung (pro Person höchstens 2 Stück),
1 Blutdruckmessgerät
1 Blutzuckermessgerät
1 Beatmungsgerät
Pen für Diabetiker
Küchenartikel
Küchenartikel für Unterwegs
1 Camping Kocher
1 Samowar oder Teekocher,
2 Thermoskannen,
1 Kaffeemaschine, 1 Brotbackmaschine, 1 Toaster, 1 Mixer und 1 Zitruspresse
Verbrauchsartikel
400 Zigaretten (2 Stangen)*, 150 Zigarren* oder Zigarillos *
200 gr. Zigarettentabak* und 200 Blatt Zigarettenpapier* oder
500 gr. Pfeifentabak* oder
200 gr. Kau Tabak* oder
200 gr. Blauer Tabak* oder
50 gr. Schnupftabak*
1 Flasche (100 cl) oder 2 Flaschen (70 oder 75 cl) alkoholische Getränke*
*ab 18 Jahren
1,5 kg Kaffee, 1,5 kg. 500 gr. löslicher Kaffee,. Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
Höchstens 600 ml Gesamtmenge an Parfüm, Lotion, Lavendel, Kölnisch Wasser oder Essenz
Andere
1 Kinderwagen für Mitreisende Kinder,
Spielzeuge der Mitreisenden Kinder,
1 Scooter
1 Taschenrechner
1 Bügeleisen
1 Fahrrad
1 Fernglas (außer Scharfschützen- und Nacht Fernglas und Fernbrillen),
1 Tischuhr,
1 Mobiler Gasheizer
1 Aufladbare Taschenlampe
Bei Fahrzeugeinreisen nur für den Fahrer
Schraubenzieher Set (bis zu 5 unterschiedliche Größen),
Werkzeugkasten (bis zu 10 Teile),
Reifenpumpe,
Akku Ladegerät,
Akku-Handstaubsauger,
Portable Kühlbox
Ein Ersatzreifen und ein Keilriemen
- Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15000 USD) werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
- Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping Messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.
- Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft.
- Mitgeführte Antiquitäten müssen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
- Geschenkartikel im Werte bis zu 300 Euro sind zollfrei.
- Geschenkartikel per Postweg sind bis 100 Euro zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayramı (Opferfest) und Şeker Bayramı (Zuckerfest) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert 300 Euro per Post geschickt werden.
ZOLLBESTIMMUNGEN BEI DER AUSREISE
- Für einen neuen Teppich muss eine Quittung vorgelegt werden. Für alte Gegenstände muss eine von der Direktion eines Museum ausgestellte offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.
- Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
- Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden.
- Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden. (M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara; Tel: (0090 312) 287 34 30, Fax: (0090 312) 285 42 71)
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die Mehrwertsteuer für die in dem genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.
Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.
Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer beläuft sich auf 100 TL. Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung, wobei die Mehrwertsteuer gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben beim Zoll. Sie erhalten die Mehrwertsteuer entweder per Banküberweisung, per Postüberweisung oder bei Ihrer erneuten Einreise zurück.
EINREISEFORMALITÄTEN FÜR HAUSTIERE
Vor einer vorübergehenden Einreise in die Türkei zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Diese Impfungen müssen in das Impfungszeugnis des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
Für die Tiere muss mindestens 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfungszeugnis ausgestellt und dieses bei der Einreise in die Türkei den amtlichen Tierärzten am Zoll vorgelegt werden.
Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann ein Hund, eine Katze, ein Vogel oder 10 Zierfische in die Türkei eingeführt werden.
EINREISE FÜR KRAFTFAHRTZEUGBESITZER
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Fahrzeugpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren und Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltsdauer des Kraftfahrtzeugs
Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK) mitgeteilt werden. (Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul
Tel: (0090 212) 2828140-44, Fax: (0090 212) 2828042).
Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepass dem nachstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstatt ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.
Verkehrpolizeiruf: 154
Gendarmerieruf: 156
EINREISE FÜR YACHTEIGNER
Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung des Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.
Zollhäfen
Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer muss sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen werden;
İskenderun, Botaş(Adana), Mersin, Taşucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kaş, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kuşadası, Çeşme, İzmir, Dikili, Ayvalık, Akçay, Çanakkale, Bandırma, Tekirdağ, Körfez, İstanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.
Hafenformalitäten
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route, Reisepass, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig.
Zollfreier Treibstoff:
Für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizenzierten Schiffs- und Yachthäfen gefasst werden. Detaillierte Auskunft erteilen die Hafenbehörden.
EINREISE FÜR FLUGZEUGEIGNER
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger als 3 Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen Touristenbestimmungen. Bei längerem Aufenthalt ist die Zoll-Generaldirektion Ankara zu verständigen. (Gümrük Genel Müdürlüğü, Tel. (0090 312) 310 33 00, Fax (0090 312) 311 75 97)
Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und Hubschrauber gemietet werden.Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium. (Sivi Havacılık Genel Müdürlüğü
Hakkı Turayliç Caddesi No:5 Emek/Ankara, Tel. (0090 312) 550 10 00)